1. Allgemeine Verwaltung • Erfassung aller Stammdaten zum Objekt, • Erfassung aller Stammdaten zu den Mietern, • Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern, • Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten, • Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheids, • Prüfung und Zahlung aller Ausgaben, • Durchführung der Anpassung des Mietzinses, • Nebenkostenvorauszahlungen zeitnah anpassen. 2. Rechnungswesen • Erstellung, Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge, • Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste, • Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung, • Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie ggf. Vorschlag zur Anpassung der Vorausleistung, • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
| Basis-Verwaltung und 3. Vertragsverwaltung • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Neuvermietung, • Abnahme und Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, • Abschluss und Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden die Kündigung und den Neuabschluss von Versicherungsverträgen, • Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden, Versorgungsunternehmen (Wasser/Abwasser/Strom/Heizung), Gerichten sowie gegenüber Dritten, • Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung, • Erteilung von Einzugsermächtigungen, • Verwaltung von Hausakten und Belegen.
| Basis-Verwaltung und Premium-Verwaltung und 4. Technisches Gebäudemanagement • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen, • Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts erforderlichen Arbeiten, • Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen) und Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt, • Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
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